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Verpflichtungserklärung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am Archäologischen Museum der Stadt Kelheim.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Archäologischen Museums der Stadt Kelheim haben sich verpflichtet, die Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten (die einzelnen Kriterien vgl. Deutsche Forschungsgemeinschaft - Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis - Denkschrift).Dieser Kodex ist von der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" mit dem Ziel erarbeitet worden, die Grundprinzipien wissenschaftlicher Professionalität als ethische Norm zu begreifen sowie Veraussetzungen für deren Einhaltung und Überprüfung zu schaffen.
Jede/jeder neue/r wissenschaftlich tätige Mitarbeiter/in wird von der Museumsleitung auf diese Erklärung hingewiesen und darauf verpflichtet*. Diese umfasst für das Archäologische Museum der Stadt Kelheim im Wesentlichen:
"lege artis" zu arbeiten.
Die Dokumentation von Ergebnissen zu gewähren.
Zweifel an den Ergebnissen zu üben.
Wahrung der Ehrlichkeit gegenüber Beiträgen von Kollegen, externen Partnern, Konklurrenten und Vorgängern.
Bestmögliche Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch die Museumsleitung und deren Stellvertretung.
Vorbildfunktion für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu übernehmen.
Aufbewahrung und Sicherung von Primärdaten/-quellen sowie deren Bereithaltung und -stellung für berechtigte Dritte zu gewährleisten.
Wissenschaftliche Publikationsarbeiten mit nachvollziehbaren, vollständigen Ergebnissen und korrekten Zitaten zu erstellen.
Umgang mit festgestelltem wissenschaftlichen Fehlverhalten im Rahmen der geltenden Gesetze durch Anrufung außerinstitutionärer Fachgremien und/oder einzelner Fachwissenschaftler.
(Ggf. Übernahme von Leitungsverantwortung und Zusammenarbeit in Arbeitsgruppen).
*Diese Erklärung liegt in gedruckter Form vor, ist von jedem/r wissenschaftlich tätigem/r Mitarbeiter/in des Archäologischen Museums Kelheim unterzeichnet und jederzeit im Rahmen der Öffnungszeiten der Dienststelle (Verwaltung, Lederergasse 5, D-93309 Kelheim) für berechtigte Dritte einsehbar.